Siedlerverein Thomas Müntzer e.V.

Knauthain / Knautkleeberg

Der Siedlerverein „Thomas Müntzer“ e.V.

Nun liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite, immer herein in die „gute Stube“!

Nachdem Sie eingangs nun eine Vorstellung davon erhalten haben, wo und in welchem Umfeld unsere Siedlung ungefähr liegt, möchten wir Ihnen etwas zur Geschichte der „Kleinsiedlung Knauthain“, so der frühere Name der Siedlung, erzählen.

Die heutige Thomas-Müntzer-Siedlung (sie trägt diesen Namen erst seit 1955) besteht in diesem Jahr (2026) 90 Jahre. 

Sie ist eine der drei großen Stadtrandsiedlungen von Leipzig, die wie in Mockau und in Meusdorf, Anfang der 1930er Jahre auf der Grundlage des Reichsheimstättengesetzes vom 10. Mai 1920 auf städtischem Grund und Boden entstanden sind.

Damals ging es generell darum, die innerstädtische Wohnungsnot einzudämmen und insbesondere für  Arbeitslose preiswerten Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig sollten die
Siedler mit dem zu den Grundstücken gehörenden Gartenland die Möglichkeit zur Selbstversorgung erhalten (Anbau von Obst und Gemüse sowie Kleintierhaltung). Die Pflicht der kleingärtnerischen Nutzung bestand bis zur Wende 1990. 

Mit dem Bau der Kleinsiedlung Knauthain wurde 1936 begonnen und im Januar 1938 zogen die ersten Siedler ein. 336 Siedlerstellen (Doppelhaushälften mit Nutzgarten) wurden errichtet. Allen am Bau aktiv Beteiligten, wurde zugesichert, dass sie nach Fertigstellung kostenlos eine Siedlerstelle nach einem Auslosungsverfahren erhalten. Die Nachfrage als Siedlungsanwärter war sehr groß: So bewarben sich ca. 260 Arbeitslose (sie mussten auf der Baustelle nachweislich 1200 Arbeitsstunden ableisten) und 60 so genannte „Sonntagssiedler“. Das waren Leute, die in Lohn und Brot standen und nur sonntags auf der Baustelle arbeiten konnten. Die mussten nur 600 Arbeitsstunden erbringen,  mussten sich aber verpflichten, 600 Reichsmark als finanziellen Eigenanteil einzuzahlen.

Die hygienischen Verhältnisse in den Siedlungshäusern waren damals sehr primitiv. Trinkwasserleitung und Stromleitung waren aber für alle Siedlerstellen vorhanden. Schwengelpumpen („Plumpen“) wie auf den Dörfern gab es nicht; es gab aber auch keine Kanalisation. Abwässer und Fäkalien mussten im Garten „verbracht“ werden. 
Für die Selbstversorgung wurde pro Siedlerstelle folgendes „Startkapital“ zur Verfügung gestellt: 
10 Junghennen, eine Zuchthäsin sowie 20 Obstbäume und Beerensträucher. 
Im damaligen Freistaat Sachsen wurden 5,2 Mio. RM für das Siedlungswesen insgesamt bereitgestellt. 

Wenn nun ein solches Gebilde wie eine Kleinsiedlung als in sich geschlossenes Wohngebiet entstanden ist und letztendlich rund 400 Siedlerstellen unter einen Hut zu bringen sind, so ist es notwendig und zugleich logisch, eine entsprechende Organisationsstruktur zu schaffen, und das ist letztendlich ein Siedlerverein oder ein Siedlerverband. Und jeder Verein hat lt. BGB einen Vorstand, der in seiner Größe und seiner Struktur im Gesetz nicht näher definiert ist, zu haben. Und so geschah es dann auch. Mit dem Einzug der ersten Siedler wurde dann ein Siedlerverein gegründet. Ein wichtiger Gesichtspunkt hierfür waren auch die damals bestehenden Eigentumsverhältnisse. Die Siedlungshäuser waren zwar Privateigentum, aber der Grund und Boden war Eigentum der Stadt Leipzig und zu DDR-Zeiten „Volkseigentum“, der den Siedlern zur kostenlosen Nutzung überlassen wurde Mit anderen Worten, die Stadt hatte viele Möglichkeiten, in die Angelegenheiten der Siedler „hineinzuregieren“ und es bedurfte unbedingt einer Interessenvertretung, die die öffentlichen Belange der Siedlung wahrnahm.

Man kann sagen, dass es seit Gründung der Siedlung bis zu heutigen Tag hier immer einen Siedlerverein mit handlungsfähigem Vorstand gegeben hat, der sich unabhängig vom jeweils herrschenden politischen Regime aktiv um diese Aufgabe gekümmert hat.

Nach der politischen Wende 1990 kam es vor allem darauf an, die Grund- und Bodenfrage zu klären. Da es nach 1990 kein Volkseigentum mehr gab, musste rechtlich geklärt werden, ob die Siedler ihre Grundstücke, die sie oftmals seit Jahrzehnten genutzt haben, käuflich erwerben konnten. Das Modrow-Gesetz vom 7. März 1990 ermöglichte es ihnen. Damit verwandelte sich die Thomas-Müntzer-Siedlung in eine Eigenheimsiedlung. Das bedeutete, dass sämtliche Grundstücke Privateigentum wurden und sich damit der Zuständigkeit und des Einflusses des Siedlervereins entzogen.  Das bewirkte, dass das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl zu einer Siedlergemeinschaft bzw. einem Siedlerverein abnahm, obwohl es nach wie vor noch nachbarschaftliche Hilfe in vielfältigen Formen gibt.

Fast alle Siedlungshäuser wurden im Laufe der Zeit modernisiert, weshalb heute ist von der ursprünglichen Bauweise und -form kaum noch etwas zu erkennen ist.
Ab 1996 wurde die Siedlung unter dem Aspekt „Weiterentwicklung der Gartenstadt-Idee“ als Ökosiedlung um ca. 200 Häuser verschiedener Bautypen erweitert.  Dieses Wohngebiet hat jedoch einen eigenständigen Charakter. Weitere Wohnungsbauvorhaben wurden geplant und werden teilweise schon realisiert, z. B. oberhalb des Weigandtweges Richtung Rehbacher Straße und am Klucksgraben parallel zum Büttnerweg. 

Stolz können die Siedler auf ihr eigenes Siedlerheim Wendelin-Hipler-Weg/Ecke Knautnaundorfer Straße sein, das 1963/1964 innerhalb eines Jahres von ihnen selbst erbaut wurde. Im Siedlerheim befindet sich eine Gaststätte mit integriertem Saal sowie einem Vereinszimmer und einer separaten Kegelbahn. Die Gaststätte wurde unter der Bezeichnung „Gasthof zum Siedlerheim“ seit 1. Juni 2022 in vollem Umfang verpachtet.